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Transporte Lacher

Wie man sich bei einem Autounfall verhält

Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen, Polizei rufen und Beweise dokumentieren. Dazu die Frage, wann ein eigener Sachverständiger sinnvoll ist.

Veröffentlicht am 25. April 2022 · Aktualisiert am 21. August 2026

Zwei beschädigte Fahrzeuge nach einem Auffahrunfall

Ein Zusammenstoß dauert zwei Sekunden, die Folgen begleiten einen oft über Monate. Wer in den ersten Minuten am Unfallort die richtigen Schritte geht, sichert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die Beweislage für alles, was danach kommt: Schadensregulierung, Versicherung, im Streitfall das Gericht. Die folgenden Schritte gelten für den Blechschaden auf dem Parkplatz genauso wie für den Auffahrunfall auf der Landstraße.

Die ersten Minuten: sichern, nicht wegfahren

Zuerst die Warnblinkanlage einschalten. Dann Warnweste anlegen, und zwar noch im Fahrzeug, bevor Sie aussteigen. Das Warndreieck gehört in ausreichendem Abstand aufgestellt: innerorts etwa 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter, auf der Autobahn mindestens 150 Meter vor der Unfallstelle. Hinter der Leitplanke oder auf dem Gehweg stehen Sie sicherer als zwischen den Fahrzeugen.

Ein verbreitetes Missverständnis betrifft das Wegfahren. Sie dürfen die Unfallstelle nicht verlassen, bevor die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und der Art Ihrer Beteiligung möglich war. Wer einfach weiterfährt, begeht Unfallflucht nach § 142 StGB, und das gilt auch beim vermeintlich harmlosen Kratzer am geparkten Auto. Ist niemand vor Ort, hinterlassen Sie nicht nur einen Zettel, sondern verständigen zusätzlich die Polizei.

Fahrzeuge zu versetzen ist eine andere Frage als sich zu entfernen. Behindern die Autos den Verkehr erheblich oder droht Gefahr, dürfen und sollen sie aus der Gefahrenzone bewegt werden. Halten Sie die Endposition vorher mit Fotos fest, und markieren Sie bei größeren Unfällen die Radstellungen mit Kreide. Bei Personenschaden bleibt alles unverändert stehen, bis die Polizei es freigibt.

Notruf: welche Nummer wann

Sind Menschen verletzt, gilt der Rettungsdienst unter 112. Die Nummer funktioniert europaweit, auch ohne Guthaben und ohne Netz des eigenen Anbieters. Nennen Sie den genauen Ort, die Zahl der Betroffenen und die Art der Verletzungen, und legen Sie erst auf, wenn die Leitstelle das Gespräch beendet.

Geht es ausschließlich um Sachschaden, ist die Polizei unter 110 zuständig. Rufen Sie sie in jedem Fall, wenn die Schuldfrage unklar ist, ein Beteiligter alkoholisiert wirkt, ein Mietwagen oder Firmenfahrzeug betroffen ist, jemand keinen Versicherungsnachweis vorlegen kann oder ein ausländisches Kennzeichen im Spiel ist. Ein polizeiliches Protokoll kostet nichts und ersetzt später viele Diskussionen.

Daten austauschen, aber kein Schuldanerkenntnis

Notieren Sie von allen Beteiligten Name und Anschrift, Kennzeichen, Versicherung mit Nummer, Fahrzeugtyp sowie Ort, Datum und Uhrzeit. Zeugen sind besonders wertvoll, denn sie sind später kaum noch auffindbar: Name und Telefonnummer genügen, bevor die Person weiterfährt.

So hilfreich Höflichkeit am Unfallort ist, unterschreiben Sie nichts, was einer Schuldübernahme gleichkommt, und sagen Sie am Telefon der gegnerischen Versicherung nicht vorschnell zu, wer den Unfall verursacht hat. Die rechtliche Bewertung steht Ihnen in diesem Moment nicht zu, und ein vorschnelles Eingeständnis bindet Sie auch dann, wenn sich der Ablauf später anders darstellt.

Den Unfall dokumentieren

Fotos sind das beste Beweismittel, und sie kosten nichts. Sinnvoll ist eine Reihenfolge von grob nach fein: zuerst die Gesamtsituation mit beiden Fahrzeugen und dem Straßenverlauf, dann die Stellung der Autos zueinander, danach jeder Schaden einzeln aus zwei Richtungen. Fotografieren Sie außerdem Bremsspuren, Glassplitter, Verkehrszeichen, die Ampelstellung und den Straßenzustand. Halten Sie die Kennzeichen lesbar mit aufs Bild.

Ein handschriftliches Unfallprotokoll ergänzt die Bilder. Der europäische Unfallbericht, den viele Versicherer im Handschuhfach mitgeben, führt strukturiert durch die nötigen Angaben und ist mehrsprachig. Erst wenn Sie zu Hause sind, merken Sie oft, was fehlt, und dann ist die Unfallstelle längst geräumt.

Wann ein eigener Gutachter sinnvoll ist

Nach dem Unfall meldet sich häufig schnell die Versicherung des Gegners und schickt einen eigenen Sachverständigen. Dessen Auftraggeber ist aber die Versicherung, nicht Sie. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie in Deutschland grundsätzlich das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, und die Kosten gehören bei klarer Haftungslage zum erstattungsfähigen Schaden. Unterhalb der Bagatellgrenze von ungefähr 750 bis 1.000 Euro genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Ein eigenes Gutachten lohnt sich vor allem, wenn der Schaden erheblich ist, ein Wertverlust im Raum steht, ältere oder besondere Fahrzeuge betroffen sind oder die Einschätzung der gegnerischen Versicherung deutlich unter Ihrer Erwartung liegt. Wer im Rhein-Neckar-Raum einen unabhängigen Sachverständigen sucht, findet dort Unfall-, Schadens- und Beweisgutachten sowie Wertermittlungen, etwa für Oldtimer, und die technische Abnahme von Sonderfahrzeugen. Der Vorteil eines freien Büros liegt darin, dass es allein in Ihrem Auftrag arbeitet und den Schaden vollständig erfasst, einschließlich Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturdauer.

In den Tagen danach

Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung zügig, bei den meisten Verträgen innerhalb einer Woche. Nach einem Unfall mit Personenschaden ist ein Arztbesuch auch dann ratsam, wenn Sie sich unverletzt fühlen, denn ein Schleudertrauma zeigt sich oft erst nach einem Tag, und ohne zeitnahe Diagnose wird der Zusammenhang später bestritten. Bewahren Sie alle Belege auf: Abschleppkosten, Mietwagen, Fahrten zum Arzt, Attest, Gutachten. Bei ungeklärter Schuldfrage oder Verletzungen ist die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht sinnvoll, dessen Kosten bei fremdem Verschulden regelmäßig die gegnerische Versicherung trägt.

Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie ein einzelner Fall zu bewerten ist, hängt von den konkreten Umständen ab.

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